Allgemeine Geschäftsbedingungen HAUSE NÜ
AGB
AGB Download Version 29.09.2016
- 1 Geltungsbereich
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend: „Käufer“). Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmen. Von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht als von uns genehmigt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- 2 Aufträge
- Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge und mündliche Nebenreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
- Angebote unseres Online-Shops sind unverbindlich. Der Käufer gibt durch Anklicken des Bestell-Buttons ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Ein Kaufvertrag kommt erst durch Annahme von uns (Absenden einer Auftragsbestätigung oder Rechnung) zustande; die Annahme durch uns kann innerhalb von zwei Wochen und per Email erfolgen.
- 3 Preise, Zahlungsbedingungen
- Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Es gelten ausschließlich die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise.
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Lieferungen ab EUR 200,00 Auftragswert liefern wir deutschlandweit frei Haus
- Der Kaufpreis ist für Kunden per Vorkasse innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, falls keine anders lautenden Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
- Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- 4 Lieferung
- Die voraussichtlichen Liefertermine werden von uns nach bestem Ermessen angegeben, ohne dass wir eine Gewähr für die Einhaltung übernehmen. Eine Überschreitung der Liefertermine entbindet den Besteller nicht von der Pflicht der Abnahme der Ware. Ein In-Verzug-Setzen bleibt vertraglich ausgeschlossen, ebenso Schadensersatzansprüche und das Recht zum Rücktritt wegen Verzuges mit der Lieferung.
- Lieferungsmöglichkeit wird von uns vorbehalten. Bei Behinderung durch höhere Gewalt, Maßnahmen von Behörden, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Unruhen, Streik, Bahnsperren und dergleichen verlängern die Lieferfristen entsprechend.
- Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung oder wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Wenn der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen, aber ohne Gewähr der Wahl des billigsten Frachtweges.
- Wir behalten uns vor, mengenmäßig bis zu 10 % über oder unter dem Lieferauftrag des Käufers zu bleiben. Die Kosten für Überlieferungen innerhalb dieser Toleranz trägt der Käufer. Unterlieferungen innerhalb dieser Toleranz berechtigen nicht zur Nachlieferung; die Kosten werden von uns entsprechend der Unterlieferung reduziert.
- 5 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Käufer. Dies gilt nicht, sofern das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
- Die gelieferten Vertragsgegenstände sind unverzüglich nach Lieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Leistungserbringung, oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Geschäftspartner normalerweise ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form zugegangen ist. Auf unser Verlangen hin ist der beanstandete Gegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, wenn sich der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als an dem Lieferort befindet.
- Bei Mängeln des Leistungsgegenstandes sind wir nach in innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzleistung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlags, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Ein mehrere Leistungsgegenstände umfassender Vertrag kann wegen Mangelhaftigkeit eines der Leistungsgegenstände nur dann gekündigt werden, wenn die Leistungsgegenstände als zusammengehörig überlassen wurden und der Mangel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Leistungsgegenstände in ihrer Gesamtheit beeinträchtigt.
- Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Käufer unter den in § 6 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
- Die Gewährleistung entfällt weiterhin, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand verändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
- Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegenuns gilt ferner Absatz 5 entsprechend.
- 6 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
- Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 6 eingeschränkt.
- Wir haften nicht
- im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
- im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur mängelfreien Anlieferung sowie Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Leistungsgegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder Dritten oder des Eigentums des Käufers vor erheblichen Schäden bezwecken.
- Soweit wir gem. Absatz 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
- Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden nur dann, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder eine Kardinalpflicht betrifft. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind..
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
- Die Einschränkungen dieses § 6 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- 7 Rücklieferungen
Der Käufer ist zu Rücklieferungen von Waren grundsätzlich nicht berechtigt; die Annahme von Rücklieferungen wird von uns dementsprechend verweigert. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn eine Rücklieferung mit uns schriftlich vereinbart wurde. Darüber hinaus gelten die Regelungen des § 5.
- 8 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
- Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Sofern Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
- 9 Zusatzbestimmungen für Aufträge, die nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. ausgeführt werden
- Soweit wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. liefern, sind diese für uns nur verbindlich, soweit es äußere Formgebung und technische Ausführung anbetrifft. Für Maßhaltigkeit gelten die in den jeweiligen DIN-Blättern festgelegten Daten.
- Maßgebend für Qualität und Ausführung sind die Ausfallmuster, die wir vor der Lieferung zur Begutachtung vorgelegt haben, so weit dies der Fall war. Die vorbehaltlose Genehmigung der Ausfallmuster durch den Käufer schließt spätere Mängelrügen aus, sofern die gelieferten Gegenstände mit den genehmigten Ausfallmustern übereinstimmen. Keine Verantwortung dagegen übernehmen wir für den vorgesehenen Verwendungszweck.
- Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Dritten dürfen diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von uns weder als solche noch inhaltlich zugänglich machen. Der Käufer hat auf unser Verlangen hin an ihn übergebene Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen der Vertragsparteien nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
- Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn die dafür entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger Weise vom Besteller vergütet werden.
- Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser Haftung dafür, dass wir dabei keine Schutzrechte Dritter verletzen.
- Farbabweichungen und unterschiedliche Oberflächenglanzgrade, die durch die Natur des Rohmaterials begründet sind, sowie die jeweils materialbedingten Toleranzen von Stärke, Format und Zuschnitt bleiben vorbehalten.
- 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin
- Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer ist unser Geschäftssitz. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt
- Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
Hinweis:
Der Käufer nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und wir uns vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.